Digitalisierung der Verwaltungsvorgänge ist dringend notwendig. Sie bringt gerade den fleißig arbeitenden Bürgern Zeitersparnis, ist aber leider bisher kein Erfolgsmodell in Deutschland.
Aber die Daten dürfen nicht durch jeden, willkürlich und ohne Wissen abgegriffen werden. Deswegen fordern wir:
✅ Widerspruchsrecht des Bürgers, um die Weitergabe von Daten spezifisch unterbinden zu können
✅ Transparenz für den Bürger - Kontrolle über den Zugriff auf die eigenen Daten
✅ Kein Datenabfluss ins Ausland
Im Bereich Digitalisierung wurde ein Staatsvertrag zum Nationalen Once-Only-Technical-System (NOOTS) beschlossen. Dieses System ermöglicht es, dass Bürger und Unternehmen ihre Daten nicht mehrfach angeben müssen, sondern die in staatlichen Stellen bereits vorhandenen Daten weiterverwendet werden können.
Zum Download des NOOTS-Staatsvertrags auf den Seiten des Landtags: HIER
Der NOOTS-Staatsvertrag in Sachsen bezieht sich auf das "Nationale Once-Only-Technical-System", ein Verwaltungsabkommen zwischen Bund und Ländern, das die Vernetzung von Datenbeständen und einen behördenübergreifenden Abruf ermöglichen soll. Ziel ist es, die Verwaltung effizienter zu gestalten und Bürger sowie Unternehmen zu entlasten, indem Daten nur einmal eingegeben werden müssen.
Wesentliche Aspekte des NOOTS-Staatsvertrags:
- Datenvernetzung: Die Datenbestände der deutschen Verwaltung sollen vernetzt werden, um einen effizienten Abruf zu ermöglichen. Datenbestände der Verwaltung werden als Register bezeichnet (z.B. Melderegister, Handelsregister, Verkehrszentralregister).
- Once-Only-Prinzip: Daten sollen nur einmal eingegeben werden und bei Bedarf wiederverwendet werden können.
- EU-weite Anbindung: Das System soll auch eine Anbindung an Unternehmensdaten in der EU ermöglichen.
- Datenschutz: Der Staatsvertrag regelt die Umsetzung des NOOTS unter Berücksichtigung des Datenschutzes. In der praktischen Ausführung sehen wir als AfD-Fraktion Sachsen Handlungsbedarf zugunsten der Bürgerrechte.